Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendliche an den Landkreisschulen wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Sprengelschule.
Dort wird über das weitere Verfahren entschieden. Die Sprengelschule erfahren Sie über die Gemeinde. - Aufnahmeverfahren für:
- Grundschule: Anmeldung an der Sprengelschule
- Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen:
Anmeldung an der entsprechenden Schulart je nach schulischer Vorbildung aus der Ukraine
- Personen, die sich für eine Tätigkeit im Bereich sogenannter "Pädagogischer Willkommensgruppen" an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen interessieren, können sich direkt an das Staatliche Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wenden. Idealerweise senden Sie hierzu eine E-Mail mit einer Kurzbewerbung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Auch eine telefonische Kontaktaufnahme (08431 57 -319) ist möglich.
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Anmeldung für die Brückenklasse für ukrainische Schüler
Nach 3 Monaten Aufenthalt im Landkreis beginnt für ukrainische Kinder und Jugendliche die Schulpflicht. Ab dem kommenden Schuljahr werden die Willkommensgruppen in sogenannte Brückenklassen umgewandelt.
Alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse, die bisher nicht in einer Willkommensgruppe waren, sollen sich bis zum 15. Juli für den Schulbesuch in einer Brückenklasse anmelden.
Die Anmeldung ist online möglich unter dem Link https://formulare.neuburg-schrobenhausen.de/formcycle/form/alias/Landratsamt-Neuburg-Schrobenhausen/AnmeldungBrueckenklasse
oder über den folgenden QR-Code: