Herzlich willkommen
Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland
Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Aufnahmeverfahren für:
Grundschulen:
Anmeldung an der Sprengelschule. Diese erfahren Sie über Ihre Gemeinde
Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen:
Anmeldung an der entsprechenden Schulart je nach schulischer Vorbildung aus dem Ausland
Anmeldung für die schulartunabhängige Deutschklasse für Kinder von 11 - 13 Jahren
Nach 3 Monaten Aufenthalt im Landkreis beginnt für ausländische Kinder und Jugendliche die Schulpflicht. Seit dem Schuljahr 2024/2025 werden schulartunabhängige Deutschklassen eingerichtet. Alle ausländischen Kinder und Jugendlichen von 11 - 13 Jahren, die bisher nicht in einer Schule in Deutschland waren, sollen sich für den Schulbesuch in einer schulartunabhängigen Deutschklasse anmelden.