Inklusion an Schulen
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf
In Bayern gibt es eine bedeutende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen eröffnet unser vielfältig differenziertes und durchlässiges Schulwesen einen passgenauen Weg für die individuelle Entwicklung bei einem starken Wahlrecht der Eltern.
Unterstützung auf diesem Weg bietet die Sonderpädagogik mit ihrem vielfältigen Angebot von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung.
Inklusionsberatung
An Grund- Mittel- und Förderschulen
Es berät Sie ein erfahrenes Team
Frau Regine Mertl, Sonderpädagogin
Frau Renate Rützel, Sonderpädagogin
Kontakt Inklusionsberatung während der Schulzeit
Inklusionsberatungsstelle am Staatlichen Schulamt im Raum 268 (2. Stock)
Telefonsprechzeiten: 08431/57-486
Mittwoch: 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 09:30 Uhr
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
E-Mail: inklusion@neuburg-schrobenhausen.de
Wir sind Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion
Mit diesen Anliegen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an uns wenden
- Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region
- Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
- Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
- Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen
Wichtig für Sie
- Wir unterliegen der Schweigepflicht
- Die Beratung ist neutral
- Das Ergebnis der Beratung ist offen
- Die Beratung ist kostenfrei