Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Aufnahmeverfahren für:

Grundschulen:
Anmeldung an der Sprengelschule. Diese erfahren Sie über Ihre Gemeinde

Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen:
Anmeldung an der entsprechenden Schulart je nach schulischer Vorbildung aus dem Ausland


Anmeldung für die schulartunabhängige Deutschklasse für Kinder von 11 - 13 Jahren

Nach 3 Monaten Aufenthalt im Landkreis beginnt für ausländische Kinder und Jugendliche die Schulpflicht. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 werden die Brückenklassen in sogenannte schulartunabhängige Deutschklassen umgewandelt. Alle ausländischen Kinder und Jugendlichen von 11 - 13 Jahren, die bisher nicht in einer Schule in Deutschland waren, sollen sich bis zum 15. Juli 2024 für den Schulbesuch in einer schulartunabhängigen Deutschklasse anmelden.

Die Anmeldung ist online möglich

Bildung ist ein wesentliches Element
der individuellen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung

Leitung

Schulamt Neuburg-Schrobenhausen

  • Peter von der Grün

    Peter von der Grün
    Landrat
    Rechtliche Leitung

  • Erich Kraus

    Erich Kraus
    Schulamtsdirektor
    Fachliche Leitung

  • Barbara Springwald

    Barbara Springwald
    Schulrätin

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