Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Aufnahmeverfahren für:
Grundschulen:
Anmeldung an der Sprengelschule. Diese erfahren Sie über Ihre Gemeinde
Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen:
Anmeldung an der entsprechenden Schulart je nach schulischer Vorbildung aus dem Ausland
Anmeldung für die schulartunabhängige Deutschklasse für Kinder von 11 - 13 Jahren
Nach 3 Monaten Aufenthalt im Landkreis beginnt für ausländische Kinder und Jugendliche die Schulpflicht. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 werden die Brückenklassen in sogenannte schulartunabhängige Deutschklassen umgewandelt. Alle ausländischen Kinder und Jugendlichen von 11 - 13 Jahren, die bisher nicht in einer Schule in Deutschland waren, sollen sich bis zum 15. Juli 2024 für den Schulbesuch in einer schulartunabhängigen Deutschklasse anmelden.